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Adjudication

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Im Rahmen einer Adjudication trifft ein sachkundiger Dritter nach Sachverhaltsaufklärung eine vorläufige Entscheidung. Meistens wird hierfür ein sachkundiger Dritter ausgewählt, dem die bisherige Zusammenarbeit der Beteiligten und die vertraglichen Grundlagen bekannt sind, also etwa der Architekt bei einer Streitigkeit zwischen Bauherrn und Bauunternehmer. Aufgrund der besonderen Sachkunde des von den Beteiligten eingeschalteten Dritten ist die Chance für eine einvernehmliche Lösung des Streits im Adjudication-Verfahren sehr hoch.

Oftmals wird auch bei der Vereinbarung eines Adjudication-Verfahrens ein “halb-bindender” Charakter der Entscheidung vorgesehen: Ist einer der Beteiligten mit der Entscheidung nicht einverstanden, muss er diese Entscheidung innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich anfechten, andernfalls wird die Entscheidung für alle Beteiligten bindend.

Dieses Adjudication-Verfahren wurde in England entwickelt und muss dort bei Baustreitigkeiten zwingend durchgeführt werden, bevor ein gerichtliches Verfahren in Gang gesetzt werden kann.

In Bereichen, in denen dieses Verfahren sinnvoll ist, empfiehlt es sich, das Verfahren bereits in den Ausgangsverträgen für den Streitfall zu vereinbaren.

 

 

 

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