Eskalationsmodell
Hierbei wird bereits in dem der Zusammenarbeit zugrunde liegenden Vertrag eine feste Frist vereinbart, innerhalb derer ein Konflikt entweder zu lösen oder aber in beiden Unternehmen der nächst höheren Ebene vorzulegen ist. Können sich also etwa die Projektleiter nicht innerhalb einer Woche einigen, haben beide den Konflikt ihren Abteilungsleitern vorzulegen, gelingt auch diesen die Lösung nicht innerhalb einer weiteren Woche, ist der Streit den Geschäftsführern zu unterbreiten.
Da niemand gerne zugibt, nicht konsensfähig (oder gar nicht teamfähig) zu sein, wird durch diese Fristvorgaben oftmals ein effektiver Einigungsdruck erzeugt.


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