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Täter-Opfer-Ausgleich in Rheinland-Pfalz – Statistik für 2008

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25. Mai 2009 | Aktuelles

2008 konnten in Rheinland-Pfalz deutlich mehr Strafverfahren im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs abgeschlossen werden:

Im Jahre 2008 wurden 3.844 Strafverfahren im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs abgeschlossen. Dies ist eine Steigerung um 642 Verfahren gegenüber dem Vorjahr. Deutliche Zuwächse sind in den Landgerichtsbezirken Trier (+ 385), Mainz (+ 190) und Koblenz (+ 153) zu verzeichnen. Mit 986 Verfahren entfallen allein 25 Prozent der Verfahren des Landes auf den Landgerichtsbezirk Mainz.

Die Konfliktparteien konnten sich in 49 Prozent der Verfahren auf eine Schlichtung verständigen. Dies entspricht den allgemeinen Erfahrungswerten der letzten Jahre. Wie bereits in den Vorjahren lag die Bereitschaft zur Zustimmung bei den Opfern einer Straftat wiederum höher als bei den Beschuldigten. Lediglich 18 Prozent der Geschädigten lehnten eine Schlichtung ab, was als Indiz für die Akzeptanz auf Operseite gewertet werden kann. An Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldleistungen wurden von den Beschuldigten insgesamt 561.133 € an die Opfer gezahlt, 249.107 € mehr als im Vorjahr.

Der Täter-Opfer-Ausgleich will zwischen Tätern und Opfern einer Straftat vermitteln und im Idealfall eine Versöhnung zwischen den Beteiligten herbeiführen. In der Regel wird der Täter-Opfer-Ausgleich dadurch eingeleitet, dass die Staatsanwaltschaften im Ermittlungsverfahren geeignete Fälle an eine Konfliktschlichtungsstelle zur Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleich übermitteln.

Vorraussetzung für die Durchführung ist zunächst die Bereitschaft sowohl des Täters als auch des Opfers. Im Mittelpunkt des Gesprächs zwischen den Beteiligten, das von ausgebildeten Konfliktschlichtern geleitet wird, stehen die Aufbereitung der Tat und deren Folgen. Die Täter haben sich gegenüber den Geschädigten zu erklären und immaterielle oder materielle Wiedergutmachung zu leisten. Die konfliktschlichtende Stelle überwacht die Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen und teilt den Justizbehörden die Ergebnisse mit.

Der Täter-Opfer-Ausgleich sollte dabei zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgen, um das Ergebnis als Entscheidungsgrundlage für eine strafprozessuale Verfahrenseinstellung oder eine Strafmilderung berücksichtigen zu können.

 

 

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