Verjährungshemmung durch Güteantrag
22. September 2009 |
Aktuelles
Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg (ÖRA) hemmt die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs, und das nach einem heute verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn die Zustellung des – vor Verjährungseintritts eingereichten Güteantrages – aufgrund einer Überlastung der Gütestelle erst nach 13 Monaten erfolgt. [...]
