Obligatorische Streitschlichtung in NRW
15. Februar 2008 |
Aktuelles
Im nordrhein-westfälische Gütestellen– und Schlichtungsgesetz (Ausführungsgesetz zu § 15 a EGZPO) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2008 die Bestimmung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 GüSchlGnw gestrichen. Damit entfällt zukünftig die obligatorische Streitschlichtung in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor dem Amtsgericht. Bisher war bei Ansprüchen, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 600 [...]