Für einen Täter-Opfer-Ausgleich gemäß § 46a Nr. 1 StGB reicht es nicht aus, dass ein Ausgleich nur in Bezug auf einen von mehreren Geschädigten gegeben ist.
Sind durch eine Straftat Rechtsgüter mehrerer Personen verletzt, muss nach ständiger Rechtsprechung hinsichtlich jedes Geschädigten zumindest eine Variante des § 46a StGB erfüllt sein ((vgl. BGH, Urteile vom 05.03.2014 – 2 StR 496/13, BGHR StGB § 46a Nr. 1 Ausgleich 10; und vom 22.06.2017 – 4 StR 151/17, NStZ-RR
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Das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO entfällt nicht durch den Erlass eines Teil- oder Endschiedsspruchs ((Fortführung von BGH, Beschluss vom 09.08.2016 - I ZB 1/15, NJW 2017, 488 = SchiedsVZ 2017, 103)).
Bei Gericht kann bis zur Bildung des Schiedsgerichts Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens gestellt werden, § 1032 Abs.
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29. September 2017 | Aktuelles
Durch den in einem Warenkaufvertrag enthaltene Verweis auf die Geschäftsbedingungen des Waren-Vereins der Hamburger Börse e.V. kann die dort in § 30 enthaltene Schiedsklausel wirksam vereinbart werden ((vgl. OLG Hamburg, IHR 2014, 12)).
Die formalen Anforderungen an die Schiedsvereinbarung bestimmen sich nach § 1031 Abs. 1 ZPO. #
Das Schiedsgericht des Waren-Vereins der Hamburger Börse e.V. hat seinen Sitz in Hamburg. Bei einem
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Indem es das Schiedsgericht unterlassen hat, eine Schiedspartei zu einer von ihm abgehaltenen mündlichen Verhandlung zu laden, hat es deren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Wird eine Partei nicht zur mündlichen Verhandlung geladen und kann sie deswegen den Termin nicht wahrnehmen, liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor ((vgl. BGH, Beschluss vom 16.07.1965 - Ia ZB 3/64, GRUR 1966, 160 Terminladung; Beschluss vom 14.12.1990 -
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Ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn es die Insolvenzmasse betrifft ((Bestätigung von BGH, Urteil vom 21.11.1966 - VII ZR 174/65, WM 1967, 56, 57)). Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs ist ein Antrag auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle
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Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche richtet sich gemäß § 1061 Abs. 1 Satz 1 ZPO nach dem Übereinkommen vom 10.06.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ((BGBl.1961 II S. 121)) (UNÜ).
Gemäß Art. III Satz 1 UNÜ erkennt jeder Vertragsstaat Schiedssprüche als wirksam an und lässt sie nach den Verfahrensvorschriften des Hoheitsgebietes, in dem der Schiedsspruch geltend gemacht wird,
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24. Februar 2017 | Aktuelles
Die Beratungspflicht des Anwaltsmediators erstreckt sich bei gewünschter einvernehmlicher Regelung der Scheidungsfolgen auch auf die Folgesache Versorgungsausgleich.
Auf den abgeschlossenen Mediationsvertrag finden die Grundsätze der Anwaltshaftung Anwendung. Die Beratung über die Folgesache Versorgungsausgleich war im vorliegenden Fall von dem Mediationsvertrag umfasst.
Unstreitig schlossen die damaligen Eheleute mit der Mediatorin
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17. Februar 2017 | Aktuelles
Mit der Haftung des Anwaltsmediators neben einem Terminsanwalt, der im Termin den Versorgungsausgleich durch Vereinbarung ausschließt, hatte sich jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart zu befassen:
Zwischen dem Prozessanwalt und der Mediatorin besteht im Hinblick auf den Schadensersatzanspruch des Ehegatten ein Gesamtschuldverhältnis im Sinne des § 421 BGB.
Der Ausgleichsanspruch des § 426 Abs. 1 BGB entsteht als selbständiger Anspruch bereits mit der Begründung der
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10. Februar 2017 | Aktuelles
Ein Sachverständiger kann nach § 406 Abs. 1 Satz 1, § 41 Nr. 8 ZPO abgelehnt werden, wenn er in derselben Sache in einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, wozu auch ein Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztekammer zählt, als Sachverständiger mitgewirkt hat.
Die Ablehnung des Sachverständigen durch den Antragsteller ist in einem solchen Fall gemäß § 406 Abs. 1
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Wird ein Spruch des Bühnenoberschiedsgerichts nicht innerhalb von fünf Monaten nach seiner Verkündung mit Tatbestand und Entscheidungsgründen versehen und von den Mitgliedern des Bühnenoberschiedsgerichts unterschrieben der Geschäftsstelle des Bühnenoberschiedsgerichts übergeben, gilt dieser als nicht mit Gründen versehen. Die fehlende Begründung stellt einen Verfahrensfehler iSv. § 110 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG dar,
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12. Dezember 2016 | Aktuelles
Der Streik bei Lufthansa hat das Unternehmen ca. 100 Millionen Euro gekostet. Zwar sitzen die Parteien wieder am Verhandlungstisch, aber eine Einigung ist damit noch nicht in Sicht. Inzwischen ist die Rede von einer möglichen Schlichtung.
Aktuell besteht durch die angekündigte Wiederaufgenahme der Verhandlungen keine Gefahr eines weiteren Streiks der Piloten. Mit Hilfe von 14 Streiks hat die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit versucht, ihre Gehaltserhöhungen gegenüber der Lufthansa durchzusetzen.
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25. November 2016 | Aktuelles
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann das ernstliche Verlangen der Mitarbeiter, die unter Androhung von Nachteilen vom Arbeitgeber die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers fordern, auch dann einen Grund zur Kündigung bilden, wenn es an einer objektiven Rechtfertigung der Drohung fehlt ((BAG 18.07.2013 - 6 AZR 420/12, Rn. 38)). Allerdings unterliegt eine solche "echte" Druckkündigung - unabhängig von ihrer rechtlichen
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30. September 2016 | Aktuelles
Für die Frage einer Verletzung von Art. 6 EMRK durch die Vereinbarung einer Schiedsklausel ist von zentraler Bedeutung, ob der Verzicht auf das Recht auf Zugang zu staatlichen Gerichten freiwillig erfolgt ist.
Wenn dies der Fall ist, liegt nach der vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte jedenfalls bei Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards kein Verstoß
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Ein Schiedsspruch kann nicht allein deshalb wegen fehlerhafter Bildung des Schiedsgerichts nach § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d ZPO aufgehoben werden, weil das Schiedsgericht mit einem Berufsrichter besetzt war, der über keine Genehmigung seiner Nebentätigkeit als Schiedsrichter verfügte oder dem seine Nebentätigkeit als Schiedsrichter nach § 40 Abs. 1 Satz 1 DRiG nicht genehmigt werden durfte, weil er nur von
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Ein Schiedsspruch kann nach § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d ZPO aufgehoben werden, wenn das schiedsrichterliche Verfahren einer Bestimmung des 10. Buches der Zivilprozessordnung (§§ 1025 bis 1066 ZPO) nicht entsprochen hat und anzunehmen ist, dass sich dies auf den Schiedsspruch ausgewirkt hat.
Die Bestimmung des § 1042 Abs. 1 Satz 2 ZPO sieht für die Durchführung des schiedsrichterlichen Verfahrens als allgemeine Verfahrensregel vor, dass
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Ein Schiedsspruch kann nach § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d ZPO aufgehoben werden, wenn das schiedsrichterliche Verfahren einer Bestimmung des 10. Buches der Zivilprozessordnung (§§ 1025 bis 1066 ZPO) nicht entsprochen hat und anzunehmen ist, dass sich dies auf den Schiedsspruch ausgewirkt hat.
Gemäß § 1051 Abs. 3 Satz 1 ZPO hat das Schiedsgericht nur dann nach Billigkeit zu entscheiden, wenn die Parteien es ausdrücklich dazu ermächtigt
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Ein Schiedsspruch kann nach § 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO aufgehoben werden, wenn seine Anerkennung oder Vollstreckung zu einem Ergebnis führt, das der öffentlichen Ordnung (ordre public) widerspricht.
Das setzt voraus, dass dieses Ergebnis mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist.
Dies ist der Fall, wenn der Schiedsspruch eine Norm verletzt, die die Grundlagen des staatlichen oder
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Der Court of Arbitration for Sports (CAS) in Lausanne ist ein Schiedsgericht im Sinne von § 1025 Abs. 2, § 1032 Abs. 1 ZPO.
Ein nach dem "Ein-Platz-Prinzip" organisierter internationaler Sportverband ist hinsichtlich der Zulassung der Athleten zu den von ihm organisierten Sportwettbewerben marktbeherrschend.
Es stellt keinen Missbrauch der Marktmacht des Sportverbands dar, wenn er die Teilnahme eines Athleten an einem Sportwettkampf von der Unterzeichnung einer
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Ein Güteverfahren führt die Hemmung der Verjährung des geltend gemachten Anspruchs herbei. Diese Hemmung endet gemäß § 204 Abs. 2 BGB sechs Monate nach dem Zeitpunkt, in dem die Gütestelle dem Antragsteller mitgeteilt hat, dass die Antragsgegnerin am Güteverfahren nicht teilnehmen will.
Diese Nachlauffrist des § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB beginnt jedoch nicht erst mit dem Zugang der Mitteilung der Gütestelle über das Scheitern des Verfahrens an die Prozessbevollmächtigten
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Eine rechtsmissbräuchliche Einleitung des Güteverfahrens kann einer Berufung des Klägers auf die Hemmung der Verjährung nach § 242 BGB entgegenstehen.
Zwar stellt es keine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Güteverfahrens dar, dass die Prozessbevollmächtigen des Klägers insgesamt 904 gegen die Beklagte gerichtete Güteanträge gleichzeitig bei der Gütestelle eingereicht haben, und ist es auch grundsätzlich legitim und begründet im
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