Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs

Zwar können im Vollstreckbarerklärungsverfahren – über die gesetzlichen Aufhebungsgründe für inländische Schiedssprüche (§ 1060 Abs. 2, § 1059 Abs. 2 ZPO) hinaus – sachlichrechtliche Einwendungen gegen den in einem Schiedsspruch festgestellten Anspruch geltend gemacht werden. Die Gründe, auf denen die Einwendungen beruhen, müssen allerdings in entsprechender Anwendung des § 767

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Der gerichtlich aufgehobene ausländische Schiedsspruch

Ein ausländischer Schiedsspruch, der von einem Gericht dieses Staates aufgehoben wurde, kann in Deutschland nicht mehr für vollstreckbar erklärt werden. Nach § 1061 Abs. 1 Satz 1 ZPO richtet sich die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche nach dem Übereinkommen vom 10.06.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (UNÜ) .

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Schiedsgerichtsklauseln bei Streitigkeiten zwischen Investoren und EU-Mitgliedsstaaten

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer aktuellen Entscheidung die Zulässigkeit von Schiedsklauseln bei Streitigkeiten zwischen Investoren und EU-Mitgliedsstaaten bejaht. Das OLG Frankfurt wies damit einen Antrag der Slowakei auf Aufhebung eines Schiedsspruches zurück, mit dem ein Schiedsgericht seine Zuständigkeit zur Entscheidung über eine Vertragsverletzung aus einem bilateralen Investitionsschutzabkommen

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Obligatorische Streitschlichtung in der Insolvenz

Die Zulässigkeit einer Klage, mit der ein Insolvenzgläubiger die Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle betreibt, ist nicht von der vorherigen Durchführung eines Verfahrens der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung abhängig. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SchlG BW ist die Erhebung der Klage vor den Amtsgerichten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

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Täter-Opfer-Ausgleich

Eine Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktschlichtung ist der Täter-Opfer-Ausgleich. Dabei müssen sowohl Täter als auch Opfer mit dieser Verfahrensweise einverstanden sein. Außerdem ist es erforderlich, dass der Täter sich zu seiner Tat bekennt. Ein Täter-Opfer-Ausgleich wird vor allem bei Jugendlichen praktiziert, aber auch bei Erwachsenen kann diese Art der Schlichtung herangezogen

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Eskalationsmodell

Das Eskalationsmodell wurde entwickelt zum Konfliktmanagement insbesondere im Rahmen von Kooperationsverträgen und Konsortialverträgen. Dieses Modell eignet sich aber auch für Konflikte in anderen auf Dauer angelegten Zusammenarbeiten von zwei oder mehr Unternehmen. Hierbei wird bereits in dem der Zusammenarbeit zugrunde liegenden Vertrag eine feste Frist vereinbart, innerhalb derer ein Konflikt

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Schiedsgericht

Bei einem Schiedsgerichtsverfahren entscheidet kein staatliches Gericht, sondern ein von den Beteiligten vereinbartes Schiedsgericht. Hierbei bestimmen entweder die Parteien die Personen der Schiedsrichter oder aber sie greifen auf ein bestehendes Schiedsgericht (z.B. auf ein von einem Dachverband eingerichtetes Schiedsgericht) zurück. Der Vorteil gegenüber einem staatlichen Gericht besteht in der Regel

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Schiedsgutachten

Oftmals bestehen Streitigkeiten nur über eine fachliche (nicht juristische) Frage, etwa über ein technisches („Bestehen Mängel in der Vertragserfüllung?“) oder finanzielles („Wie hoch soll die Abfindung sein?“) Problem. Hier bietet es sich oftmals an, zu dieser fachlichen Frage die Einholung eines Schiedsgutachtens zu vereinbaren. Meist löst sich durch dieses Gutachten

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Adjudication

Im Rahmen einer Adjudication trifft ein sachkundiger Dritter nach Sachverhaltsaufklärung eine vorläufige Entscheidung. Meistens wird hierfür ein sachkundiger Dritter ausgewählt, dem die bisherige Zusammenarbeit der Beteiligten und die vertraglichen Grundlagen bekannt sind, also etwa der Architekt bei einer Streitigkeit zwischen Bauherrn und Bauunternehmer. Aufgrund der besonderen Sachkunde des von den

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Schlichtung

Von Schlichtungsverfahren hören wir regelmäßig jedes Frühjahr, wenn wieder einmal Tarifverhandlungen gescheitert sind. Ähnlich einer Mediation verständigen sich auch bei der Schlichtung die Beteiligten auf einen neutralen Dritten, der dann allerdings – anders als bei der Mediation – den Beteiligten gegenüber selbst Bewertungen abgibt oder Lösungsvorschläge unterbreitet. Die Schlichtung ist

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Alternatives Konfliktmanagement

Alternative Dispute Resolution – Alternatives Konfliktmanagement: Ein Stichwort, das in letzter Zeit immer mehr an Bedeutung gewinnt. Ziel der verschiedenen Methoden des alternativen Konfliktmanagements ist dabei nicht, gerichtliche Verfahren überflüssig zu machen. Ziel ist es vielmehr, dort alternative Konfliktlösungsmethoden anzubieten, wo ein gerichtliches Verfahren wahrscheinlich nicht zur besten Konfliktlösung führen

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