Oftmals bestehen Streitigkeiten nur über eine fachliche (nicht juristische) Frage, etwa über ein technisches („Bestehen Mängel in der Vertragserfüllung?“) oder finanzielles („Wie hoch soll die Abfindung sein?“) Problem. Hier bietet es sich oftmals an, zu dieser fachlichen Frage die Einholung eines Schiedsgutachtens zu vereinbaren. Meist löst sich durch dieses Gutachten das Problem bereits. Ist danach gleichwohl noch ein gerichtliches Verfahren erforderlich, entfaltet das Schiedsgutachten auch in diesem gerichtlichen Verfahren Bindungswirkung, so dass diese Frage in dem gerichtlichen Verfahren nicht nochmals geklärt werden muss.

In einer Vielzahl von Fällen empfiehlt sich die Aufnahme von Regelungen zu einem im Streitfall einzuholenden Schiedsgutachten bereits in dem der Zusammenarbeit zugrunde liegenden Vertrag, etwa in Gesellschaftsverträgen oder Werkverträgen.
In letzter Zeit werden des öfteren auch Schiedsgutachten zu juristischen Problemen, etwa zu Fragen der Vertragsauslegung, vereinbart. Für derartige juristische Probleme existieren jedoch regelmäßig effizientere Konfliktlösungsmethoden.