Anwaltliche Mediation beim Oberlandesgericht Köln

Bei Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln besteht für die Parteien nunmehr auch die Möglichkeit gerichtsnaher anwaltlicher Mediation. Das Projekt, welches bereits seit 2007 bei dem Amtsgericht und dem Landgericht Köln angeboten wird, wird auf das Oberlandesgericht erstreckt. Die Mediation wird von dem Oberlandesgericht Köln in Zusammenarbeit mit den Anwaltvereinen Köln, Bonn und Aachen und der Rechtsanwaltskammer Köln angeboten. Der Präsident des Oberlandesgerichts, Johannes Riedel, bemerkt zu der Möglichkeit anwaltlicher Mediation bei dem Oberlandesgericht: „Das Projekt begrüße ich sehr und es findet meine volle Unterstützung.“

Anwaltliche Mediation beim Oberlandesgericht Köln

Gerichtsnahe anwaltliche Mediation bezeichnet eine alternative Möglichkeit der Konfliktlösung für Parteien einer zivil- oder familiengerichtlichen Auseinandersetzung. Im Mediations-verfahren wird mit Unterstützung eines Mediators eine eigenverantwortliche und dauerhafte Konfliktlösung zwischen den Parteien angestrebt. Diese Lösung soll nicht nur den Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung erfassen, sondern möglichst eine Gesamtbereinigung der zwischen den Parteien bestehenden Streitigkeiten erreichen. Im Mediationsverfahren wird die Interessenlage der Beteiligten erfasst und intensiv sowie unter Wahrung der Vertraulichkeit besprochen. Vor diesem Hintergrund wird versucht, eine Lösung zu erarbeiten, die eine ge-meinsame Basis für künftige Begegnungen bilden kann. Für die Dauer der Mediation ist das gerichtliche Verfahren unterbrochen. Dieses wird nur fortgesetzt, wenn eine Einigung nicht gelingt.

Ein Mediationsverfahren findet nur statt, wenn die Parteien damit einverstanden sind. Es wird von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durchgeführt, die als Mediatorinnen und Mediatoren ausgebildet sind.