Nun ist endlich das Mediationsgesetz in Kraft getreten! Mit diesem Bundesgesetz ist eine Richtlinie der Europäischen Union[1] über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen aus dem Jahre 2008 umgesetzt worden, durch die Deutschland verpflichtet worden war, die Mediation in Zivil- und Handelssachen für den Bereich der grenzüberschreitenden Streitigkeiten bis zum 20. Mai 2011 in deutschen Recht umzusetzen.

Das Gesetzgebungsverfahren hat in diesem Fall eine solch lange Zeit in Anspruch genommen, da der vom Rechtsausschuss ausgearbeitete Entwurf[2] zwar vom Bundestag am 15. Dezember 2011 angenommen worden ist, aber der Bundesrat den Gesetzesentwurf am 10. Februar 2012 abgelehnt hat und daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Bereits im Vorfeld des Gesetzes war eine Diskussion darüber entbrannt, ob die „gerichtliche Mediation“ eine Daseinsberechtigung hat. Genau diese Streitfrage war mit ein Grund für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Da es bisher keinerlei Regelung über die verschiedenen Formen der Mediation noch über die Ausbildung der Mediatoren gegeben hat, sollte es mit dem neuen Mediationsgesetz eine gesetzliche Regelung geben. Im Entwurf des Gesetzes ist die „gerichterliche Mediation“ aber weggefallen. Im Vermittlungsausschusses des Bundestags und Bundesrats ist nun ein Kompromiss erarbeitet worden, der den „gerichtlichen Mediatoren“ eine Übergangsfrist bis zum 1. August 2013 einräumt ( § 9 MediationsG).
Dieser Kompromiss hat sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat passiert und ist am 21. Juli 2012 vom Bundespräsidenten Joachim Gauck unterzeichnet worden. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt[3] am 25. Juli 2012 trat das Mediationsgesetz am Folgetag in Kraft.
- Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 – 2008/52/EG[↩]
- Entwurf: „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“[↩]
- MediationsG vom 21.07.2012, BGBl. I S. 1577[↩]