Rechtliche Aspekte im Affiliate-Marketing – vier Fallstricke

Affiliate-Marketing wird von Jahr zu Jahr populärer, immer mehr Waren und Dienstleitung finden einen Käufer mithilfe von Affiliate.

Rechtliche Aspekte im Affiliate-Marketing – vier Fallstricke

Die Möglichkeiten sind vielseitig, einige Affiliates betreiben eine oder mehrere Webseiten und versuchen durch einer ständigen SEO Analyse potenzielle Kunden über die Suchmaschinen zu generieren.

Im Affiliate-Marketing gibt es unterschiedliche Provisionsmodelle, die Vergütung erfolgt durch den Verkauf eines Produktes oder einer Dienstleitung, die über den sogenannten Empfehlungslink entstanden ist.


Es gilt allerdings einige rechtliche Fallstricke zu beachten, um nicht in böse Abmahnfallen zu laufen. Angesichts dessen haben wir Ihnen vier mögliche Fallstricke im Affiliate-Marketing für Sie zusammengefasst.

Impressum und Datenschutzerklärung – ohne gehts nicht!

Als Webseitenbetreiber sind Sie dazu verpflichtet, ein Impressum sowie eine Datenschutzerklärung einzupflegen. In welchen Umfang die Webseite betrieben wird, ist dabei völlig irrelevant. Bei einer Verletzung der Informationspflicht lässt eine Abmahnung oftmals nicht lange auf sich warten.

Falsche Informationen dringend vermeiden

Im Detail brauchen Sie das beworbene Produkt natürlich nicht darstellen, dennoch sollten Sie gänzlich darauf achten, was auf der Webseite steht. Sobald absichtlich falsche Informationen über das Produkt mitgeteilt werden, kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen. Völlig egal, ob Sie Händler oder Affiliate sind.

E-Mail Marketing – Werbung bestenfalls vermeiden

Im Affiliate-Marketing hat sich der sogenannte Newsletter als wirkungsvolle Werbemaßnahme entpuppt. Nicht verwunderlich, denn nachweislich generiert der Affiliate mit der E-Mail am meisten Verkäufe. Doch Vorsicht: Die elektronische Übermittlung per Newsletter kann für Affiliates rechtliche Fallstricke mit sich bringen.

Bevor es zum Kontakt zwischen dem Interessenten und dem Affiliate kommt, muss der Kontaktaufnahme, mithilfe des Double Opt In Verfahrens ausdrücklich zugestimmt werden. In diesem Verfahren gibt der Interessent durch mehrmalige Bestätigung dem Affiliate die Erlaubnis der Kontaktaufnahme.

Deshalb ist es wichtig, in Zukunft beim Newsletter Versand auf das Double Opt In Verfahren zu achten.

Urheberrechtsverletzung

Im letzten Abschnitt befassen wir uns mit der Urheberverletzung von geistigem Eigentum Dritter. Das geschieht, sobald der Affiliate Videos, Texte oder Bilder verwendet, ohne dafür die nötige Erlaubnis des Urhebers zu besitzen. Deshalb ist es wichtig, sich vor einer Verwendung der Dateien die Erlaubnis des Urhebers einzuholen.

Stimmt der Urheber dem nicht zu, besteht nur die Möglichkeit, die Werbematerialien selbst zu erstellen.

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