Anwaltsmediator – und die Beratungspflicht bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Beratungspflicht des Anwaltsmediators erstreckt sich bei gewünschter einvernehmlicher Regelung der Scheidungsfolgen auch auf die Folgesache Versorgungsausgleich. Auf den abgeschlossenen Mediationsvertrag finden die Grundsätze der Anwaltshaftung Anwendung. Die Beratung über die Folgesache Versorgungsausgleich war im vorliegenden Fall von dem Mediationsvertrag umfasst. Unstreitig schlossen die damaligen Eheleute mit der Mediatorin einen

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Gemeinsame Haftung von Mediator und Prozessanwalt

Mit der Haftung des Anwaltsmediators neben einem Terminsanwalt, der im Termin den Versorgungsausgleich durch Vereinbarung ausschließt, hatte sich jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart zu befassen: Zwischen dem Prozessanwalt und der Mediatorin besteht im Hinblick auf den Schadensersatzanspruch des Ehegatten ein Gesamtschuldverhältnis im Sinne des § 421 BGB. Der Ausgleichsanspruch des §

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Anwaltshaftung wegen unterbliebenen Vergleichsabschluss

Steht dem Mandanten des Rechtsanwalts materiellrechtlich kein Anspruch gegen den Anspruchsgegner zu, kommt eine Pflichtverletzung des Rechtsanwalts ausnahmsweise dann in Betracht, wenn sich feststellen lässt, dass der Anspruchsgegner gleichwohl ein Vergleichsangebot unterbreitet hätte, der Rechtsanwalt diese Möglichkeit aber zugunsten seines Mandanten nicht weiterverfolgt und ein Vergleich nur aufgrund dessen nicht

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