Der Court of Arbitration for Sports (CAS) in Lausanne ist ein Schiedsgericht im Sinne von § 1025 Abs. 2, § 1032 Abs. 1 ZPO. Ein nach dem „Ein-Platz-Prinzip“ organisierter internationaler Sportverband ist hinsichtlich der Zulassung der Athleten zu den von ihm organisierten Sportwettbewerben marktbeherrschend. Es stellt keinen Missbrauch der Marktmacht
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Sportschiedsgerichtsbarkeit
Der Bundesgerichtshof hält die in den internationalen Wettkampfmeldungen enthaltene Schiedsgerichtsklausel zugunsten des Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne für zulässig und wirksam. In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verlangte die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein von der International Skating Union (ISU), dem internationalen Fachverband für Eisschnelllauf, Schadensersatz, weil sie
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