Anwaltsvergütung in der gerichtsnahen Mediation

Wird in einem Verfahren der gerichtsnahen Mediation eine Einigung auch über nicht rechtshängige Ansprüche erzielt und insoweit Prozesskostenhilfe für den Vergleichsabschluss bewilligt, kann bezogen auf den höheren Streitwert lediglich eine Einigungsgebühr, nicht aber eine Verfahrens- oder Terminsgebühr festgesetzt werden. Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2009 – 13 W 46/09

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Justizministerium prüft gerichtsinterne Mediation

Eine Expertenkommission bei Bundesjustizministerium untersucht, ob und unter welchen Umständen unter anderem auch gerichtinterne Mediation sinnvoll ist. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag mit. Ende Mai vorigen Jahres haben Europaparlament und Rat die Richtlinie über bestimmte Aspekte

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Verfahrensunterbrechung durch Mediationsverfahren

In der Anordnung des Ruhens des gerichtlichen Verfahrens für die Dauer eines Mediationsverfahrens liegt die konklundente Verlängerung eines mit der Zustimmung zur Durchführung des Mediationsverfahrens gestellten Antrages auf Verlängerung der Frist zur Klageerwiderung. Nach der Anordnung des Ruhens des Verfahrens für die Dauer eines Mediationsverfahrens endet die Unterbrechung des Verfahrens

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Mediation in Berlin

Der Berliner Senat hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus zur Mediation in der Berliner Gerichtspraxis Stellung genommen. Auch wenn die Antwort stark in den üblichen gerichtlichen Strukturen verhaftet bleibt, gibt sie doch einen ersten Einblick auf erste Gehversuche in der Mediation

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Gerichtsnahe Mediation

Die Mediation ist in der Justiz angekommen: Nach einer Übersicht des Bundesjustizministeriums gibt es inzwischen in acht Bundesländern Modellversuche zur gerichtsnahen oder gerichtsinternen Mediation: In Baden-Württemberg läuft beim Land- und Amtsgericht Stuttgart der Modellversuch außergerichtliche Konfliktbeilegung für Scheidungssachen, Sorgerechts- und Umgangs- sowie Erbschaftsstreitigkeiten, Schuldenregulierungen, unerlaubte Handlungen, Wohnungseigentumssachen, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Räumungsstreitigkeit und

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