Eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Landeschlichtungsgesetzes zog die Landesjustizverwaltung nun eine erste Bilanz: Nach einer Erhebung bei den rheinland-pfälzischen Schiedspersonen für das Kalenderjahr 2009 wurden bei den Schiedspersonen 671 obligatorische Schlichtungsverfahren betreffend nachbarrechtliche Streitigkeiten beantragt und 343 erfolgreich abgeschlossen. Im Bereich der Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre
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