Landesschlichtungsgesetz Rheinland-Pfalz – eine erste Bilanz

Eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Landeschlichtungsgesetzes zog die Landesjustizverwaltung nun eine erste Bilanz: Nach einer Erhebung bei den rheinland-pfälzischen Schiedspersonen für das Kalenderjahr 2009 wurden bei den Schiedspersonen 671 obligatorische Schlichtungsverfahren betreffend nachbarrechtliche Streitigkeiten beantragt und 343 erfolgreich abgeschlossen. Im Bereich der Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre

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Landesschlichtungsgesetz Rheinland-Pfalz

Eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Landeschlichtungsgesetzes zog die rheinland-pfälzische Landesjustizverwaltung nun eine erste positive Bilanz. Nach einer Erhebung bei den rheinland-pfälzischen Schiedspersonen für das Kalenderjahr 2009 seien in den Verfahren der nachbarrechtlichen Streitigkeiten und der Verletzungen der persönlichen Ehre mehr als die Hälfte der Fälle außergerichtlich abgeschlossen worden. Selbst die

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Obligatorische Streitschlichtung in NRW

Im nordrhein-westfälische Gütestellen– und Schlichtungsgesetz (Ausführungsgesetz zu § 15 a EGZPO) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2008 die Bestimmung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 GüSchlGnw gestrichen. Damit entfällt zukünftig die obligatorische Streitschlichtung in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor dem Amtsgericht. Bisher war bei Ansprüchen, deren Gegenstand an Geld oder

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Landesschlichtungsgesetz Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung den Entwurf eines Landesschlichtungsgesetzes auf den Gesetzgebungsweg gebracht. Der Entwurf sieht vor, dass bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Nachbarrecht oder im Zusammenhang mit Ehrverletzungen grundsätzlich ein vorgerichtliches Streitschlichtungsverfahren durchzuführen ist. Damit folgt Rheinland-Pfalz einer Reihe anderer Bundesländer, die in den letzten Jahren bereits von der Experimentierklausel

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