Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs – und der ordre public

Die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs widerspricht nur der öffentlichen Ordnung (ordre public), wenn sie zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Das ist der Fall, wenn der zu vollstreckende Schiedsspruch eine Norm verletzt, die die Grundlagen des staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens regelt, oder wenn

Lesen

Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs – und der ordre public

Die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs widerspricht nur der öffentlichen Ordnung (ordre public), wenn sie zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Das ist der Fall, wenn der zu vollstreckende Schiedsspruch eine Norm verletzt, die die Grundlagen des staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens regelt, oder wenn

Lesen

Der inländische Schiedsspruch und die ordre public

Die Anerkennung oder Vollstreckung eines Schiedsspruchs verstößt nur dann gegen die öffentliche Ordnung (ordre public), wenn sie zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts „offensichtlich“ unvereinbar ist. Der ordre public erfasst elementare Grundlagen der Rechtsordnung beziehungsweise eklatante Verstöße gegen die materielle Gerechtigkeit, wobei nicht jeder Widerspruch

Lesen

Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs – und der ordre public

Ein Schiedsspruch widerspricht dem ordre public nur bei „offensichtlicher“ Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts. Daher greift in dem Verfahren über die Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs der Einwand einer Verletzung des ordre public nur in extremen Ausnahmefällen. Soweit sich die abweichende Rechtsauffassung auf ältere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs stützt ,

Lesen