Indem es das Schiedsgericht unterlassen hat, eine Schiedspartei zu einer von ihm abgehaltenen mündlichen Verhandlung zu laden, hat es deren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Wird eine Partei nicht zur mündlichen Verhandlung geladen und kann sie deswegen den Termin nicht wahrnehmen, liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor . Die
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