Gerichtliche Entscheidung gegen die Entscheidung eines Schiedsgerichts – und die mündliche Verhandlung

Im Verfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen einen schiedsgerichtlichen Zuständigkeitszwischenentscheid nach § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO ist das Oberlandesgericht (§ 1062 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO) nicht nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung verpflichtet, da verfahrensrechtliche Entscheidungen mangels Entscheidung in

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