Landesschlichtungsgesetz Rheinland-Pfalz – eine erste Bilanz

Eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Landeschlichtungsgesetzes zog die Landesjustizverwaltung nun eine erste Bilanz: Nach einer Erhebung bei den rheinland-pfälzischen Schiedspersonen für das Kalenderjahr 2009 wurden bei den Schiedspersonen 671 obligatorische Schlichtungsverfahren betreffend nachbarrechtliche Streitigkeiten beantragt und 343 erfolgreich abgeschlossen. Im Bereich der Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre

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Landesschlichtungsgesetz Rheinland-Pfalz

Eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Landeschlichtungsgesetzes zog die rheinland-pfälzische Landesjustizverwaltung nun eine erste positive Bilanz. Nach einer Erhebung bei den rheinland-pfälzischen Schiedspersonen für das Kalenderjahr 2009 seien in den Verfahren der nachbarrechtlichen Streitigkeiten und der Verletzungen der persönlichen Ehre mehr als die Hälfte der Fälle außergerichtlich abgeschlossen worden. Selbst die

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Gerichtsinterne Mediation in Rheinland-Pfalz

Auf der Grundlage eines landesweiten Konzepts habe die rheinland-pfälzische Justiz Anfang 2009 begonnen, in allen Gerichtsbarkeiten und möglichst an allen Gerichtsstandorten eine gerichtsinterne Mediation anzubieten. Gerichtsinterne Mediation wird zwischenzeitlich bei den ordentlichen Gerichten und auch bei allen Fachgerichtsbarkeiten angeboten; insgesamt bei gut 2/3 aller Gerichte in Rheinland-Pfalz. In Rheinland-Pfalz wird

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Landesschlichtungsgesetz Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung den Entwurf eines Landesschlichtungsgesetzes auf den Gesetzgebungsweg gebracht. Der Entwurf sieht vor, dass bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Nachbarrecht oder im Zusammenhang mit Ehrverletzungen grundsätzlich ein vorgerichtliches Streitschlichtungsverfahren durchzuführen ist. Damit folgt Rheinland-Pfalz einer Reihe anderer Bundesländer, die in den letzten Jahren bereits von der Experimentierklausel

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Gerichtsnahe Mediation

Die Mediation ist in der Justiz angekommen: Nach einer Übersicht des Bundesjustizministeriums gibt es inzwischen in acht Bundesländern Modellversuche zur gerichtsnahen oder gerichtsinternen Mediation: In Baden-Württemberg läuft beim Land- und Amtsgericht Stuttgart der Modellversuch außergerichtliche Konfliktbeilegung für Scheidungssachen, Sorgerechts- und Umgangs- sowie Erbschaftsstreitigkeiten, Schuldenregulierungen, unerlaubte Handlungen, Wohnungseigentumssachen, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Räumungsstreitigkeit und

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