Ein Schiedsspruch kann nach § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d ZPO unter anderem aufgehoben werden, wenn das schiedsrichterliche Verfahren einer Bestimmung des 10. Buches der Zivilprozessordnung (§§ 1025 bis 1066 ZPO) oder einer zulässigen Vereinbarung der Parteien nicht …
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